Amateur-Handballer für drei Jahre gesperrt

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Kategorie:
Recht

Ein Schweizer Amateur-Handballer gestand gegenüber der Stiftung Swiss Sport Integrity den Besitz und die versuchte Anwendung der Substanz MK-677 (Ibutamoren) ein und akzeptierte eine Sperre von drei Jahren.

Im Rahmen einer Postkontrolle im Juli 2023 wurde eine an einen Schweizer Amateur-Handballer adressierte Sendung mit dem Produkt MK-677 (Ibutamoren) vom Zollinspektorat Basel Flughafen sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Ein Verwaltungsverfahren führte zur kostenpflichtigen Vernichtung der Dopingsubstanz. Der Handballspieler wurde darüber informiert, dass die versuchte Anwendung und der Besitz der verbotenen Substanz MK677 einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen. 

Der Freizeitsportler gab den Besitz und die versuchte Anwendung der verbotenen Substanzen zu und entschied sich, eine von Swiss Sport Integrity im Rahmen von Art. 10.8.1 Doping-Statut vorgeschlagene Vereinbarung zu akzeptieren, die eine dreijährige (anstatt einer vierjährigen) Sperre als Sanktion vorsieht. Die Sperre ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass die Anti-Doping-Bestimmungen für alle Sporttreibenden mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist, gelten. Bei Verstössen gegen Anti-Doping-Bestimmungen können auch Freizeitsportler gesperrt werden. Dies gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und Nationalität.