Unterstellung des ESV unter das Dopingstatut

 | 
Kategorie:
Öffentlichkeit

Antidoping Schweiz ist ab 2017 für die Dopingbekämpfung im Schwingsport zuständig

Das Sportparlament von Swiss Olympic beschloss am 27. November 2015 den Beitritt des Eidgenössischen Schwingerverbandes per 1. Januar 2016, was dieser anschliessend per Medienmitteilung bestätigte. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass die Dopingkontrollen auch noch im Jahr 2016 in der Verantwortung des Schwingerverbandes verbleiben würden.

Antidoping Schweiz konnte diese seitens Schwingerverband und Swiss Olympic geplante „Ausnahmeregelung“  nicht akzeptieren, da per Statut jeder Mitgliedverband von Swiss Olympic automatisch dem Doping-Statut von Swiss Olympic unterstellt sein muss. Gemäss den Reglementen wäre Antidoping Schweiz also ab 1. Januar 2016 für sämtliche Kontrollen - also auch für diejenigen im Rahmen des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes - und die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic für die Sanktionen bei allfälligen Dopingverstössen zuständig gewesen.

Swiss Olympic hat daraufhin im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Schwingerverband die Verbände von Swiss Olympic am 23. Dezember 2015 schriftlich informiert, dass der Schwingerverband nicht per 1. Januar 2016, sondern erst auf den 1. Januar 2017 als Mitgliedverband von Swiss Olympic aufgenommen wird.

Für das Jahr 2016 bedeutet dies, dass der Eidgenössische Schwingerverband vollständig selber verantwortlich bleibt für die Anzahl der Dopingkontrollen im Schwingsport, für deren Ansetzung und für Sanktionen bei allfälligen Dopingverstössen. Antidoping Schweiz wird wie bisher auch 2016 lediglich im Auftrag Doping-Kontrollpersonal für die Durchführung von Kontrollen bereitstellen.