Antidoping Schweiz spricht gegen eine Freizeitsportlerin wegen Anwendung und Besitz der verbotenen Substanz Clomifen eine Verwarnung aus und verurteilt sie zu einer Geldzahlung.
Im Rahmen einer Postkontrolle wurden zwei an eine Freizeitsportlerin adressierte Sendungen mit zuerst 80 und dann 120 Tabletten Clomisign-50 (die Clomifen enthalten) von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) sichergestellt und an Antidoping Schweiz weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, vernichtete Antidoping Schweiz diese Produkte kostenpflichtig. Die Amateur-Sportlerin wurde darüber informiert, dass der Besitz und die Anwendung der verbotenen Substanz Clomifen einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen. Die betroffene Person konnte belegen, dass sie die Substanz aus medizinischen Gründen und nicht im Zusammenhang mit dem Sport eingenommen hatte. Antidoping Schweiz erliess daraufhin einen Entscheid im Resultatmanagement, in dem sie die Freizeitsportlerin verwarnte und mit einer Geldzahlung von 120 Franken bestrafte.
Antidoping Schweiz erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist. Die Substanz Clomifen ist auf der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV) aufgeführt und ihr Import ist somit verboten. Das Importverbot gilt unabhängig von sportlichen Aktivitäten, also auch für Nicht-Sportlerinnen und -Sportler.