Stellungnahme zum Fall Kariem Hussein

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Kategorie:
Öffentlichkeit

In einer Medienmitteilung des Schweizer Leichtathleten Kariem Hussein vom 23. Juli 2021 wurde über das Urteil gegen den Spitzensportler informiert. Antidoping Schweiz bestätigt die in der Medienmitteilung von Kariem Hussein kommunizierten Aussagen.

Die Disziplinarkammer von Swiss Olympic hat den Schweizer Leichtathleten Kariem Hussein auf Antrag von Antidoping Schweiz in einem vereinfachten Verfahren wegen Vorhandensein der verbotenen Substanz Nikethamid und des Metaboliten N-ethylnicotinamide in der Dopingprobe des Athleten für 9 Monate gesperrt. Die Sperre gilt seit dem 16. Juli 2021, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport wirksam. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann somit angefochten werden.